Mundschutz
Laut Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS- CoV-2- Pandemie vom 12.5.2020 gilt :
3.6.3. " Der Klassenlehrer kann im Einvernehmen mit der Schulleitung für ausgewählte Unterrichtssequenzen, insbesondere anlässlich der Durchführung von Experimenten, anordnen, dass im Klassenraum während des Unterrichtes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Schulleitung kann anordnen, dass außerhalb der Unterrichtsräume eine solche Bedeckung zu tragen ist. Der Schüler ist verpflichtet, auf dem Schulgelände stets eine Mund- Nasen- Bedeckung bei sich zu führen."
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Elternbrief zur Situation ab 18.05.2020
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